• Beratung im Bereich kraftstoffrelevanter, gesetzlicher Vorgaben für:
    • Homologation/Typprüfung,
    • Emissionierung,
    • Marktqualitäten.
  • Spezifikation von Testkraftstoffen zur Risikoeinschätzung, die der schlechtesten bzw. der besten Qualitätsauslegung der gesetzlichen Norm im jeweiligen Markt entspricht.
  • Aktive Unterstützung in Argumentationen bezüglich notwendiger Kraftstoffqualitätsanpassungen mit OEMs, Gesetzgebern und Mineralölern.